Mit uns nur Sachpolitik !




Unsere Leitlinien

Für unsere Arbeit orientieren wir uns an folgenden Leitlinien:

  • frei | demokratisch | parteilos
  • nicht mitgliedschaftlich organisiert
  • nur reine kommunale Sachpolitik
  • hoch motiviert mit Umsicht gestalten
  • gemeinwohlorientiert und teilhabefördernd
  • mit Herzblut bürgernah bewegen

Hiermit engagieren wir uns für die Bürgerinnen und Bürger von Burig, Gosen, Neu Zittau, Steinfurt und der Gemeinde Gosen – Neu Zittau.

Der Flyer der Wählergruppe bügernah hier zum Download.


Wer wir sind

Unser Vorstand setzt sich wie folgt zusammen :

Vorsitzender

Günter Sirakowski
Rentner
OT Neu Zittau

Stellv. Vorsitzender

Götz Müller
KFZ-Meister
OT Neu Zittau

Schriftführerin

Sabine Stelter
Ingenieurin
OT Neu Zittau

Kontakt: vorstand[at]buergernah-gonz.de


Was ist eine Wählergruppe ?

Im deutschen Kommunalwahlrecht bestehen je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben für die Teilnahme von Wählergruppen an Kommunalwahlen. Wählergruppen müssen im Allgemeinen ihre rechtmäßige Gründung beweisen, eine ordnungsgemäße Satzung haben und nachweisen, dass ihr Vorstand nach demokratischen Grundsätzen bestellt wurde. Sehr oft, aber nicht zwingend notwendig, sind Wählergruppen örtlich organisiert in Form eines eingetragenen Vereins (e. V.).

Nach dem deutschen Parteiengesetz gelten Wählergemeinschaften nicht als Parteien. Sie können erst zur Bundestags- oder Landtagswahl antreten, wenn ihre Organisation die formellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, die Teilnahme bei Kommunalwahlen auf Parteien zu beschränken und Wählergruppen hiervon auszuschließen. Siehe hierzu Kommunalwahlen im Saarland 1960 (Ungültig) und die dort beschriebene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

Kommunale Wählergemeinschaften können nicht gemeinnützig sein, jedoch sind Spenden an sie wie Spenden an Parteien nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) steuerbegünstigt (aber nicht zusätzlich darüber hinaus nach § 10b EStG als Sonderausgabe absetzbar), jedoch sind die Wählergemeinschaften nicht wie Parteien rechenschaftspflichtig (siehe auch Parteienfinanzierung#Deutschland).

Bei Europawahlen können Wählervereinigungen antreten, die dann als sonstige Politische Vereinigung (SPV) bezeichnet werden.[3] Die Bestimmungen für sonstige Politische Vereinigungen bei Europawahlen sind in § 8 Abs. 1 EuWG und § 32 EuWO festgelegt. Sie unterscheiden sich demnach von politischen Parteien, müssen aber mitgliedschaftlich organisiert sein, Teilnahme an der politischen Willensbildung und Ausrichtung auf die Mitwirkung in Volksvertretungen anstreben sowie Sitz, Geschäftsführung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.[3] Dabei reicht es, wenn sie ausdrücklich für eine einzige Europawahl gebildet wurden. Die Erfüllung aller anderen im Parteiengesetz genannten Voraussetzungen ist nicht nötig. Wie die Parteien erhalten auch die SPV Wahlkampfkostenrückerstattung.

Quelle: Wikipedia